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Version 11.0 (13.11.2016)

VERSION 11.0 (13.11.2016)

IMDS Release 11.0 Neuerungen:

Eigene MDB als “obsolet” markieren

Jedes Unternehmen kann eigene MDB als “obsolet” markieren. Mit dieser neuen Funktion haben Unternehmen die Möglichkeit, nur noch neue, qualitative hochwertige MDB zu nutzen. Eigene MDB, die als „obsolet“ markiert sind, kann man mittels einer Checkbox in den Suche-Bildschirmen und der Outbox finden. Eine Warnmeldung wird nach der MDB-Prüfung angezeigt, wenn eigene MDB referenziert wurden, die als “obsolet” gekennzeichnet wurden, so dass diese ersetzt werden können. Firmen-Administratoren können die Berechtigung bestimmten Anwendern des Unternehmens zuordnen. Nach diesen Anwendern kann in der Anwender-Suche gesucht werden.

Weiterleiten für Werkstoff-MDB (MMDB) erlaubt

Der bereits existierende Weiterleiten-Prozess für Teile und Halbzeuge wird auf Werkstoff-MDB (MMDB) ausgeweitet. Das erlaubt es den Anwendern, ein erhaltenes und akzeptiertes MMDB an einen Kunden weiterzuleiten, während die ursprüngliche Werkstoffzusammensetzung und Rückverfolgbarkeit der Informationen zum Original-MMDB für das weiterleitende Unternehmen erhalten bleiben.

Finale Version eines MDB darf keine “vorläufigen” MDB referenzieren

Die existierende MDB-Prüfung für eigene/akzeptierte vorläufige MDB, die in einem finalen MDB referenziert sind, ändert sich von einer Warnmeldung zu einer Fehlermeldung. Der Anwender kann kein finales MDB versenden, solange Referenzen zu vorläufigen eigenen/akzeptierten MDB enthalten sind. Zusätzlich wird eine Checkbox für vorläufige MDB für alle Unter-Referenzen in allen MDB angezeigt.

Das Feld “Ich habe alle GADSL-Reinstoffe deklariert” und die damit verbundene Prüfung von Werkstoff-MDB (MMDB) wird entfernt

Diese Deklaration hat zu Missverständnissen unter den Zulieferern geführt, die Werkstoff-MDB erstellen. Ein Grund dafür war, dass Werkstoffe Spuren von GADSL-Reinstoffen enthalten können, obwohl diese nicht im Rahmen der IMDS-Deklaration anzugeben sind. Weil dies der Fall war, und die IMDS Recommendation 001 festlegt, wie GADSL-Reinstoffe im IMDS zu deklarieren sind, werden diese Checkbox und die zugehörige Prüfung im IMDS entfernt.

REACH Annex XIV- und Biocidal Product Regulation (BPR)-Informationen für MDB im „IMDS Chemistry Manager“

Die IMDS Chemistry Manager-Funktion erlaubt es den Anwendern, Biocidal Product (BPR)- und REACH Annex XIV-Regulierungs-Informationen für Material MDB und Teile einzugeben. Diese Funktion wird nur für Anwender zur Verfügung stehen, die eine besondere Berechtigung durch den Firmen-Administrator zugeteilt bekommen haben. Jeder, der diese Berechtigung hat, kann anonymisiert eine Anfrage an einen MDB-Ersteller senden, entsprechende Regulierungs-Informationen einzutragen oder zu aktualisieren, falls diese nicht vollständig sind. Es ist auch möglich, diese anonymisierten Anfragen für Referenzen in akzeptierten MDB zu versenden. Sobald der MDB-Ersteller eine neue Version von Regulierungs-Informationen freigibt, steht diese Information jedem zur Verfügung, der dieses MDB einsehen kann. Dies erlaubt eine schnelle Verteilung von BPR- und REACH Annex XIV-Daten innerhalb der Lieferkette. Unternehmen, deren Teile/Werkstoffe nicht in Lieferketten der Europäischen Union eingesetzt werden, werden keine Anfragen zur Eingabe von Regulierungs-Informationen erhalten und müssen diese neue Funktion nicht nutzen.
 

IMDS-a2 spezifische Erweiterungen:

Zusätzlich zu den IMDS Release 11.0 Neuerungen wurde folgende Änderung in IMDS-a2 implementiert:

Anzeige weiterer Felder in der Suchergebnis-Tabelle

In der MDB-Suche sowie im Ausgangskorb (gesendete MDB) ist eine neue Spalte verfügbar: Errechnetes Gewicht (für Teile).


Detaillierte Informationen finden Sie auch in den IMDS 11.0 Release Notes sowie im IMDS-a2 Benutzerhandbuch.

IMDS-a2 Questions

Fragen zu IMDS-a2?

Im IMDS-a2 Benutzerhandbuch finden Sie Antworten.

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mds-solutions@dxc.com