GLOBAL AUTOMOTIVE DECLARABLE SUBSTANCE LIST (GADSL)
Hintergrundinformationen
Zu den Hauptaufgaben der Entwicklung von Produkten in der Automobilbranche gehört die kontinuierliche Verbesserung von Qualität und Sicherheit, sowie die Minimierung der Umweltauswirkungen über den Lebenszyklus des Fahrzeugs hinweg. Diese Aufgaben werden so effizient und kosteneffektiv durchgeführt wie möglich, um dadurch den Kundenwert zu erhöhen. In der Fertigungskette eines Fahrzeugs werden eine Vielzahl von Konstruktions-, Betriebs- und Prozesswerkstoffen verwendet und ihre Auswahl, sowie ihre ordnungsgemäße Verwendung können maßgebliche Auswirkungen auf diese Aufgaben haben.
Geschichte
Die GADSL wurde am 29. April 2005 eingeführt. Erfahrene IMDS-Anwender werden sich erinnern, dass die vorläufige Liste ILRS 2004 im IMDS implementiert und dann im folgenden Jahr durch die GADSL ersetzt wurde. Der Zweck einer solchen universellen Liste ist es, die verschiedenen Anforderungen der Automobilhersteller bezüglich meldepflichtiger Reinstoffe in einer einzigen Liste zu vereinen. Die GADSL konnte mit Unterstützung der Zulieferer und der Chemieindustrie veröffentlicht werden.
Die GADSL ist unabhängig vom IMDS und wurde 2005 zu einem Standard für die Automobilhersteller. Für IMDS-Anwender bedeutet dies, dass die GADSL die einzige zu beachtende Liste meldepflichtiger Reinstoffe ist (mit Ausnahme der firmenspezifischen Listen wie Renault BGO). Alle IMDS-Richtlinien spiegeln die Bemühungen wieder, eine einzelne universelle Reinstoffliste zu verwenden: Die GADSL.
Wenn Sie Fragen zur GADSL haben oder die GADSL Dokumente einsehen wollen, besuchen Sie bitte die Seite www.gadsl.org.
Bedeutung der Kennzeichnung:
"P" - In allen Anwendungen verboten
"D/P" - In einigen Anwendungen verboten, in allen anderen Fällen deklarationspflichtig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den GADSL-Dokumenten.
"D" - Reinstoff muss immer deklariert werden, wenn er den festgesetzten Schwellenwert überschreitet; es ist nicht verboten, ihn in Autoteilen zu verwenden.
Wichtig: Die "Schwellenwerte", die in der GADSL verwendet werden, sind Berichts-Schwellenwerte und haben nichts mit den erlaubten Werten von deklarationspflichtigen Reinstoffen in einem Produkt zu tun.
Wichtig: Die GADSL setzt die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Lieferant und OEM nicht außer Kraft.
Frühere VDA-Liste deklarationspflichtiger Stoffe
VDA 232-101
Mit der August 2005-Fassung der VDA 232-101 wurde die frühere VDA-Liste offiziell durch die Anwendung der einheitlichen GADSL (www.gadsl.org) ersetzt.