FAQ Titel

FAQ - Frequently Asked Questions

Lesen Sie hier häufig gestellte Fragen und unsere Antworten zu Inhalt und Handhabung des IMDS - unterteilt in verschiedene Kategorien. Um eine Kategorie komplett oder die Antwort auf eine Frage sehen zu können, klicken Sie bitte doppelt auf Kategorie und/oder Frage.


Ab sofort finden Sie OEM-spezifische IMDS-Dokumente für Zulieferer im Hilfe-Menü "OEM-Information" (nicht mehr in den FAQ).

 

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Asset-Herausgeber

Gesetzliche Anforderungen (inkl. REACH und DSGVO/GDPR)

Warum hat GDPR dazu geführt, dass meine/meines Zulieferers MDB beim Kontakt “unbekannt” anzeigen? 

Wie initiiere ich als Firmenadministrator eine (Re-)Aktivierung eines Kontaktes?

Wie autorisiere ich als vorgeschlagener Ansprechpartner meine (Re-)Aktivierung?

Wie erlaube ich als IMDS-Anwender die Anzeige meiner Kontaktinformationen?

Wie ziehe ich als IMDS-Anwender die Erlaubnis zur Anzeige meiner Kontaktinformationen zurück?

Warum gibt es jetzt eine Reinstoffgruppe Conflict Minerals?

Gibt es eine Richtlinie für die Dokumentation von DBT und DOT im IMDS? ***NEU***

Wie unterstützt IMDS die Biozidverordnung?

Was empfiehlt die Automobilindustrie aktuell zu REACH?

Ist es zwingend erforderlich, dass jede Firma einen REACH-Kontakt registriert?

Gibt es eine gemeinsame Interpretation der Ausnahmeregelungen in der ELV-Direktive?

Wo finde ich die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments über die Entsorgung von Altfahrzeugen und Werkstoffkennzeichnungsnormen?

Welchen Einfluss hat REACH auf die GADSL und welchen auf IMDS?

Was sind die REACH-bezogenen Änderungen im IMDS?

Wie suche ich REACH-Kontaktpersonen?

 

 

  Warum hat GDPR dazu geführt, dass meine/meines Zulieferers MDB beim Kontakt “unbekannt” anzeigen? 

Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, englisch: General Data Privacy Regulation, GDPR) erfordern, dass jeder IMDS-Ansprechpartner und -Anwender die Anzeige ihrer persönlichen Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) gegenüber anderen IMDS-Anwendern / Ansprechpartnern explizit erlauben. Anwender können diese Autorisierung beim ersten Anmelden im System geben und/oder im IMDS unter Administration > Persönliche Einstellungen. Bitte beachten Sie, dass Ansprechpartner und Anwender im IMDS zwei getrennte Funktionen sind. Weil ein Ansprechpartner nicht zwangsläufig auch ein Anwender sein muss, behandelt das IMDS diese beiden Rollen als unabhängig voneinander, und es gibt keine Verbindung zwischen beiden. Deshalb müssen Ansprechpartner die Autorisierung der Anzeige persönlicher Daten über einen separaten E-Mail-Prozess durch den Firmenadministrator vornehmen lassen.

 

  Wie initiiere ich als Firmenadministrator eine (Re-)Aktivierung eines Kontaktes? 

Als Firmenadministrator:
  • Administration der Ansprechpartner-Daten befindet sich unter Administration > Ansprechpartner.
  • Wenn ein Ansprechpartner als inaktiv angezeigt wird, aktivieren Sie ihn bitte anstelle einen neuen Ansprechpartner für dieselbe Person anzulegen. Wenn Sie einen neuen Ansprechpartner für dieselbe Person anlegen, kann dieser neuen MDB zugewiesen werden, aber alle existierenden MDB werden für den inaktiven Ansprechpartner “unbekannt” anzeigen, so dass diesen MDB separat einen neuer Ansprechpartner zugewiesen werden muss.
  • Um einen Ansprechpartner zu reaktivieren, suchen Sie bitte die Ansprechpartner Ihres Unternehmens. Mit einem Doppelklick können Sie sich die Details für einem bestimmten Ansprechpartner anzeigen lassen. In diesem Bildschirm befindet sich auch die Funktion, dass IMDS eine Bestätigungs-E-Mail an diesen Ansprechpartner verschickt. Diese E-Mail wird an die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners versendet. Informieren Sie den Ansprechpartner, dass dieser nicht im IMDS angemeldet sein darf, wenn er den Link in der E-Mail anklickt, andernfalls wird die Anmeldung im IMDS beendet, und es kann sein, dass die Aktivierung nicht funktioniert. Der Ansprechpartner muss den Link in der E-Mail klicken, um die Aktivierungsseite anzuzeigen, in welcher „Aktivieren“ geklickt werden muss. Danach wird der Ansprechpartner binnen einiger Minuten aktiviert.
  • Ein Firmenadministrator kann auch eine Gruppen-Mailbox-Adresse verwenden, so lange jemand Zugang zu  dieser Mailbox hat und den Link in der Aktivierungs-E-Mail klicken kann, um die Aktivierung abzuschließen. Dies ist eine Lösung, wenn keiner der Ansprechpartner seine persönlichen Daten teilen möchte.
  • Wenn Sie die Ansprechpartner-E-Mail ändern, muss der Adressinhaber bestätigen, ein aktiver Ansprechpartner zu sein.

 

  Wie autorisiere ich als vorgeschlagener Ansprechpartner meine (Re-)Aktivierung? 

Der Prozess muss exakt eingehalten werden. Bitte lesen Sie diese Anleitung bis zum Schluss und befolgen Sie sie Schritt für Schritt.

Als IMDS-Ansprechpartner:

  • Wenn ein Firmenadministrator einen Ansprechpartner aktivieren will, bekommt der Ansprechpartner eine E-Mail an die für ihn eingetragene E-Mail-Adresse. Das muss nicht die Anwender-E-Mail-Adresse ein, wenn eine existiert.
  • Wenn Sie ein IMDS-Anwender sind, stellen Sie bitte sicher, dass Sie nicht gleichzeitig im IMDS angemeldet sind, wenn Sie den E-Mail-Link klicken. Die Aktivierung funktioniert nicht, wenn Sie gleichzeitig im IMDS angemeldet sind. Der Link in dieser E-Mail ist nur 30 Tage lang gültig.
  • Bitte lesen Sie die Aktivierungs-Email sorgfältig, da der genaue Aktivierungsprozess darin beschrieben ist.
  • Der Aktivierungslink sollte eine spezielle IMDS-Anmelde-Seite anzeigen. Melden Sie sich nicht im IMDS als Anwender an! Der Ansprechpartner wird im rechten Teil des Fensters, in der normalerweise IMDS News angezeigt werden, Informationen dazu angezeigt bekommen, wie man sich im IMDS als Ansprechpartner registriert. Die Schaltflächen Aktivieren oder Abbrechen befinden sich rechts am unteren Ende der Seite. Sie werden nur als Ansprechpartner im IMDS aktiviert, wenn Sie “Aktivieren” wählen.

 

  Wie erlaube ich als IMDS-Anwender die Anzeige meiner Kontaktinformationen? 

Als IMDS-Anwender:
  • Wenn Sie ein neuer Anwender sind oder sich seit dem 25.05.2018 nicht angemeldet hatten, werden Sie beim nächsten Anmelden ein neues Fenster “Datenschutz” sehen. Eine Erklärung zur Bedeutung der Autorisierung wird angezeigt. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre persönlichen Daten in den Funktionen “Anwender vertrauen” und “MDB-Ablehnung” anzeigen zu lassen, setzen Sie bei den Optionen ein Häkchen und klicken Sie OK.
  • Wenn Sie sich nach dem 25.05.2018 angemeldet haben, aber noch keine Zustimmung zur Anzeige Ihrer Persönlichen Daten gegeben haben, wählen Sie im Menü Administration à Persönliche Einstellungen. Scrollen Sie bei den „Anwenderdaten“ auf der linken Seite bis ganz nach unten zum Punkt „Datenschutz”. Um die Anzeige der persönlichen Daten für die Funktionen „Anwender vertrauen“ oder „MDB-Ablehnung“ oder beide zu erlauben, setzen Sie die Häkchen bei der jeweiligen Funktion und klicken Sie OK. Wählen Sie das “?” auf der rechten Seite der beiden Optionen für eine Erklärung, was diese Erlaubnis bedeutet. 

 

  Wie ziehe ich als IMDS-Anwender die Erlaubnis zur Anzeige meiner Kontaktinformationen zurück? 

Als IMDS-Anwender:
  • Um eine bereits erteilte Erlaubnis zurückzunehmen, wählen Sie im Menü Administration à Persönliche Einstellungen. Scrollen Sie bei den „Anwenderdaten“ auf der linken Seite bis ganz nach unten zum Punkt „Datenschutz”. Um die Anzeige der persönlichen Daten für die Funktionen „Anwender vertrauen“ oder „MDB-Ablehnung“ oder beide zu verhindern, entfernen Sie die Häkchen bei der jeweiligen Funktion und klicken Sie OK.

 

  Warum gibt es jetzt eine Reinstoffgruppe Conflict Minerals?

Am 15. Juli 2010 hat der US-Kongress das Wall Street-Reform-Gesetz verabschiedet, das eine Bestimmung zu Conflict Minerals enthält. Nach diesem Gesetz sind Unternehmen verpflichtet, die Zinn, Wolfram, Tantal oder Gold in ihren Produkten oder ihrer Produktion verwenden, dies der US Securities and Exchange Commission mitzuteilen und einen jährlichen Bericht zu senden, ob diese Stoffe aus dem Kongo oder den Anrainerstaaten des Kongo stammen. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, diese Berichte zu senden, um herauszufinden, ob Minen in Konflikt-Gebieten beteiligt sind oder nicht.

Verschiedene OEM versenden Informationsbriefe, um alle Zulieferer in der Lieferkette über diese Anforderung zu informieren. In diesem Brief werden Zulieferer aufgefordert:

  • Zu dokumentieren, welche Teile Conflict Minerals oder Derivate verwenden.
  • Mit Zulieferern zusammenzuarbeiten, um Lieferanten solcher Teile zu identifizieren.
  • Zulieferer zu verpflichten, Hütten anzugeben, deren Einsatzstoffe Conflict Minerals / Schrott / Rezyklat sind.

Um den ersten Schritt zu unterstützen, wurde die Conflict Minerals-Reinstoffgruppe eingeführt, die zur Analyse verwendet werden kann.

Was sind Conflict Minerals?
Die Definition von Conflict Minerals in der Gesetzgebung ist (http://www.dodd-frank-act.us/Dodd_Frank_Act_Text_Section_1502.html):

CONFLICT MINERAL — The term "conflict mineral" means —

(A) columbite-tantalite (coltan), cassiterite, gold, wolframite, or their derivatives; or
(B) any other mineral or its derivatives determined by the Secretary of State to be financing conflict in the Democratic Republic of the Congo or an adjoining country.

Mit anderen Worten: Es kommt nicht nur darauf an, woher das Mineral kommt, um es als Conflict Mineral zu klassifizieren.

Stellen die Reinstoffe in der Conflict Minerals-Reinstoffgruppe eine vollständige Liste von Stoffen dar, die ich beachten muss?
Nein. Die Reinstoffe in dieser IMDS-Gruppe sind Reinstoffe, die sich in der IMDS-Reinstoffliste befinden. Diese Reinstoffe werden ausschließlich in harten Teilen verwendet. Darüber hinaus gibt es viele andere Reinstoff-Verbindungen, die während der Herstellung verwendet werden (notwendig zur Herstellung von Teilen), die aber nicht im finalen Teil enthalten sind.

Wie kann ich die Gruppe der Conflict Minerals nutzen?
Um eine individuelle MDB-Struktur zu untersuchen, kann das Pull-down-Menü bei den Filtern in der Detail-Anzeige benutzt werden; dann werden alle Conflict Minerals im Baum hervorgehoben - analog zu GADSL-Reinstoffen oder Prozess-Chemikalien. Sie können diese Gruppe auch in der Analyse nutzen (Analyse > Verwendungsnachweis > Reinstoff-Gruppe), um zu analysieren, welche Teile Conflict Minerals enthalten, damit Sie die entsprechenden Zulieferer zu den entsprechenden Informationen kontaktieren können.

Muss ich zur Einhaltung des Gesetzes nur meine Teile und Werkstoffe im IMDS beachten?
Nein. Die Gesetzgebung (New Section 13(p)) erfordert einen jährlichen Bericht, ob Conflict Minerals, die notwendig für die Funktion oder Herstellung eines Produkts sind, aus der Demokratischen Republik Kongo (DRC) oder einem der Anrainerstaaten des Kongo stammen (diese Länder werden in dem Memorandum als DRC-Staaten bezeichnet).

Während die finalen Richtlinien des SEC noch nicht veröffentlicht sind, wird davon ausgegangen, dass alle Werkzeuge, Katalysatoren etc. auch dokumentiert werden müssem. Im IMDS werden nur Teile erfasst, die sich in einem Auto bei der Auslieferung befinden.

Was muss ich als Nächstes tun, wenn ich Conflict Minerals in meinen
Teilen oder bei meinen Zulieferern gefunden habe?
Das kommt auf Ihre Kundenanforderungen an. Einige Ihrer Kunden werden einen formalen Bericht anfordern, in dem die Quelle der Conflict Minerals bestätigt wird. Die Kommunikation mit Ihren Zulieferern zu diesem Thema erfolgt ausserhalb des IMDS. IMDS ist nur der Startpunkt in diesem Prozess.

Wenn Ihr Unternehmen an das US SEC berichtet, kann es sein, dass Sie zu einem solchen Bericht aufgefordert werden.

Was kann ich tun, wenn ich IMDS Committee-Werkstoffe im IMDS benutze, in denen diese Reinstoffe enthalten sind?
Wie in der Richtlinie IMDS001 aufgeführt wird, müssen Sie auch bei der Verwendung von Standard-Werkstoffen im IMDS Informationen sammeln, dass die verwendeten IMDS Committee-Werkstoffe repräsentativ für die verwendeten Werkstoffe sind. Sie benötigen diese Informationen, um im Zweifelsfall Ihre Zulieferer zu kontaktieren, um mehr Informationen zu erhalten.

Wo kann ich mehr Informationen finden?

  1. US Securities and Exchange Commission Webseite: http://www.sec.gov/spotlight/dodd-frank.shtml
  2. Die eigentliche Erklärung: http://www.sec.gov/about/laws/wallstreetreform-cpa.pdf (848 Seiten)
  3. Der relevante Absatz: http://www.dodd-frank-act.us/Dodd_Frank_Act_Text_Section_1502.html
  4. Der Verband AIAG (Automotive Industry Action Group) hat zum thema Conflict Minerals eine Arbeitsgruppe gegründet (www.aiag.org).
  5. Sie können eine Suchmaschine benutzen, um Informationen dazu nachzuschlagen: "Conflict Minerals".

 

  Gibt es eine Richtlinie für die Dokumentation von DBT und DOT
       im IMDS? (neue Version 05.06.2020)

Das IMDS Steering Committee empfiehlt, bei organischen Zinn-Verbindungen anhand dieses Dokumentes vorzugehen.

 

  Wie unterstützt IMDS die Biozidverordnung?

Deklaration von Bioziden in IMDS

Einleitung:

Seit August 2014 enthält die GADSL zum ersten Mal biozide Wirkstoffe nach EU 528/2012, der "Biozidverordnung" (Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten).

Da die Biozidverordnung sehr komplex ist, wird empfohlen, KEINE Datenblätter abzulehnen, ohne vorher die vorliegende FAQ zu befolgen.

Es wird auch empfohlen, dass Sie die Informationen und Hilfestellungen über „behandelte Waren“ auf der ECHA-Webseite berücksichtigen: http://echa.europa.eu/regulations/biocidal-products-regulation/treated-articles

Verordnungshintergrund:

Nach der früheren Richtlinie zu Biozid-Produkten (Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten) sind biozide Wirkstoffe 22 sogenannten Produktarten zugeordnet. Der Hersteller musste den Stoff und dessen Nutzung anmelden.

In einem ersten Schritt hat man sich darauf geeinigt, die folgenden Produktarten als relevant für Automobilteile zu betrachten:

Produktart 7: Beschichtungsschutzmittel
Typische IMDS Werkstoff-Klassifzierungen: 6.1, 9.7

Produktart 8: Holzschutzmittel
Typische IMDS Werkstoff-Klassifzierungen: 7.1, 9.7

Produktart 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
Typische IMDS Werkstoff-Klassifzierungen: 5.x, 6.1, 7.1, 9.7


Strenger als in der früheren Verordnung hat der Gesetzgeber den Einsatz biozider Wirkstoffe begrenzt. In einem Arbeitsprogramm werden die bekannten Biozide erneut bewertet und entweder als genehmigt, Genehmigung ausstehend oder von der Genehmigung gestrichen gelisted. Um innerhalb der EU als Hersteller oder Importeur die gesetzlichne Pflichten zu erfüllen, dürfen nur Wirkstoffe eingesetzt werden, die für die jeweilige Produktart zugelassen sind oder sich im Zulassungsprozess befinden. Die Nutzung nicht gelisteter Stoffe ist nicht erlaubt. In jedem Fall muss die zugewiesene Produktart beachtet werden.

Listung in der GADSL:

Die gewählten aktiven Wirkstoffe sind unter "Biocidal coatings / biocidal additives, selected" gelistet. In der Spalte "Source" wird die zugewiesene erlaubte (D) oder beschränkte (P) Produktart angezeigt. Einige Stoffe sind nicht als gesetzlich erlaubt oder verboten für die Produktarten eingestuft. Da die Nutzung als Biozid nur für eine bestimmte Produktart erlaubt ist, haben diese Stoffe den GADSL-Eintrag "Authorisation as biocide needed for product-type" ("Genehmigung als Wirkstoff für die Produktart benötigt"). Zum Beispiel:

Substance

CAS-No.

Classification

Reason Code

Source
(Legal requirements, regulations)

Biocidal coatings / biocidal additives, selected

 

D/P

LR

Reg. (EU) No 528/2012 This list is derived from the following product-types believed to be relevant to the GADSL criteria:  product-type 7: Film preservatives; product-type 8: Wood preservatives and product-type 9: Fibre, leather, rubber and polymerised materials preservatives. 
These requirements apply only to intended use as a biocide.

Cis-4-[3-(p-tert-butylphenyl)-2-methylpropyl]-2,6-dimethylmorpholine

67564-91-4

D/P

LR

P: Forbidden use as biocide in product-type : 7
D: Allowed use as biocide in product-type : 8
P: Forbidden use as biocide in product-type : 9

L-(+)-lactic acid

79-33-4

D/P

LR

Authorisation as biocide needed for product-type 7
P: Forbidden use as biocide in product-type : 8
Authorisation as biocide needed for product-type 9


Nutzung in IMDS:

Biozide mit der GADSL-Klassifzierung D werden blau dargestellt. Biozide mit der GADSL-Klassifizierung P oder D/P werden rot dargestellt, da sie für einige Produktarten nicht erlaubt sind.

Nur weil ein biozider Stoff in Ihrem Werkstoff angegeben ist, bedeutet das nicht, dass dieser der Biozidverordnung unterliegt – wurde dieser Stoff nicht wegen seiner bioziden Wirkung zugefügt (z.B. als ein Vernetzungsmittel, Hitzestabilisator, Katalysator etc.), dann gelten die Bestimmungen der Biozid-Verordnung NICHT und das Datenblatt sollte NICHT ABGELEHNT WERDEN.

Bitte folgen Sie diesen empfohlenen Schritten im IMDS-Prozess:

1.   Sammeln Sie Daten zu diesen aktiven Wirkstoffen im IMDS.

2.   Für rot markierte Stoffe müssen Sie die IMDS-Daten mit der Liste der Biozid-Stoffe der GADSL abgleichen (siehe www.GADSL.org).

3.   Die folgenden Richtlinien werden Ihnen helfen herauszufinden, ob eine Nutzung akzeptiert werden kann.

3a. Wenn die Werkstoffklassifizierung nicht 6.1 oder 9.7 ist, ist es UNWAHRSCHEINLICH dass dieser Werkstoff zur Produktart 7 gehört. Nähere Duchsicht dieses MDB sollte ergeben, ob es eine dünne Schicht oder ein größeres Polymer ist. Wenn nur Produktart 7 verboten ist und Ihr Werkstoff eindeutig KEINE dünne Schicht ist, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Werkstoff OK ist.

3b. Wenn die Werkstoffklassifizierung nicht 7.1 oder 9.7 ist, dann gehört der Werkstoff NICHT zu Produktart 8. Wenn also nur Produktart 8 verboten ist, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Werkstoff OK ist.

3c. Wenn die Werkstoffklassifizierung 5.x, 6.1, oder 9.7 ist, dann kann es sein, dass dieser Werkstoff zu Produktart 9 gehört. Wenn also Produktart 9 verboten ist, kann es sein, dass Ihr Werkstoff NICHT IN ORDNUNG ist.

3d. Wenn die Werkstoffkategorie 7.1 ist, ist es wahrscheinlich ein Holz- oder Lederprodukt. Bitte vergewissern Sie sich beim Namen, ob es ein Holz- (Produkttyp 8-Einschränkungen gelten) oder ein Lederprodukt (Produkttyp 9-Einschränkungen gelten) ist.

In naher Zukunft wird IMDS um zusätzliche Funktionen erweitert, um festzustellen, ob ein biozider Wirkstoff wegen seiner bioziden Eigenschaften hinzugefügt wurde in welcher Produktart er eingesetzt wird. Es wird in der Verantwortlichkeit des Werkstoff-MDB-Erstellers liegen, diese Informationen einzutragen.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, um diese Anforderungen besser interpretieren zu können.

Beispiele:

1.   Zinkoxid (CAS 1314-13-2) ist jetzt als P für Produktart 8 (Holzschutzmittel) gelistet.

Wenn es im IMDS als ein Elastomer eingetragen ist (mit Werkstoffkategorie 5.2), dann ist es NICHT als Holzschutzmittel hinzugefügt worden und seine Nutzung kann AKZEPTIERT werden.

2.   Ich füge meinem Bad der Elektrotauchlackierung ein Biozid hinzu, um Algenwuchs zu verhindern. Muss ich dieses in IMDS angeben?

Nein – das Biozid, das dem Bad hinzugefügt wurde, ist nicht dazu gedacht, die bioziden Eigenschaften des beschichteten Teiles zu beeinflussen. Deshalb muss es nicht im IMDS deklariert werden. Dennoch muss das Biozid für die Produktart 7 genehmigt werden (oder im Prozess der Genehmigung sein) und Sie müssen bei Ihren Herstellungsprozessen die Genehmigungen berücksichtigen.

 

  Was empfiehlt die Automobilindustrie aktuell zu REACH?

Bitte informieren Sie sich unter www.acea.be/reach. Dort finden Sie eine "REACH: Automotive Industry Guideline" und andere nützliche Dokumente und Links.

 

  Ist es zwingend erforderlich, dass jede Firma einen REACH-
       Kontakt registriert?

Das Registrieren eines REACH-Kontaktes ist im IMDS nicht vorgeschrieben. Es wurde im IMDS eingerichtet, um die Kommunikation zwischen den Firmen zu vereinfachen. Auch wenn kein REACH-Kontakt für Ihre Firma angelegt ist, können Datenblätter gesendet und empfangen werden. Trotzdem sollten Sie ihre Kunden kontaktieren, ob diese in Ihrer Firma einen REACH-Kontakt benötigen.

 

  Gibt es eine gemeinsame Interpretation der Ausnahmeregelungen
       in der ELV-Direktive?

Hier finden Sie eine Empfehlung des VDA und ACEA über eine gemeinsame Auslegung der Ausnahmen in der Altfahrzeug-Richtlinie, Anhang II:

Hier finden Sie außerdem das IMDS Steering Committee-Dokument zu den Änderungen der Anwendungen (Version: October 2013).

 

  Wo finde ich die Entscheidung der Europäischen Kommisssion zur Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen
       Parlaments über die Entsorgung von Altfahrzeugen und
       Werkstoffkennzeichnungsnormen?

Hier finden Sie die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 27. Februar 2003 über Teile- und Werkstoff-Kennzeichnungsstandards für Fahrzeuge nach der Richtlinie 2000/53/EC des Europäischen Parlamentes.
 

  Welchen Einfluss hat REACH auf GADSL und welchen auf IMDS?

Die ständige Aktualisierung der REACH-Kandidatenliste (mind. 2 Aktualisierungen pro Jahr) stößt automatisch den Prozess einer Aktualisierung der GADSL an (Global Automotive Declarable Substance List). Deashalb enthält die GADSL auch automobil-relevante Stoffe, die zur REACH-Kandidatenliste zur Autorisierung hinzugefügt wurden.

Alle neuen Änderungen der GADSL werden unter www.gadsl.org hervorgehoben.

Nach REACH Artikel 33 müssen Hersteller von Produkten ihre Kunden automatisch informieren, wenn ein Stoff der Kandidatenliste zu > 0.1% w/w in dem Produkt enthalten ist. Ein Ignorieren dieser gesetzlichen Verpflichtung kann Strafzahlungen an die nationalen Überwachungsbehörden zur Folge haben.

Um diese gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, können Lieferanten das IMDS nutzen, müssen aber die IMDS-Richtlinien (Recommendations) - insbesondere die Recommendation IMDS001 - erfüllen:

  • Es ist verboten, GADSL-Reinstoffe in Jokersubstanzen zu verstecken
  • Nach einer GADSL-Aktualisierung müssen ALLE aktiven MDB auf ALLE neuen GADSL-Reinstoffe geprüft werden, die evtl. bisher mit einer Jokersubstanz dargestellt wurden.
  • Wenn neue GADSL-Reinstoffe in Jokersubstanzen versteckt sind, muss der Lieferant die entsprechenden MDB sofort nachbearbeiten und seinem Kunden/seinen kunden erneut senden/vorschlagen.

Für Renault-Lieferanten: Im Falle einer Aktualisierung der Renault-Liste ist den gleichen Regeln zu folgen.

Um solche Prüfungen und ein erneutes Nachbearbeiten von MDB in Zukunft zu vermeiden, empfiehlt das IMDS Steering Committee, keine Jokersubstanzen zu verwenden, sondern firmen-spezifisches Wissen zu Werkstoffen eher mit der Funktion "vertraulicher Reinstoff" abzubilden.

Um die Verbindung zwischen REACH, IMDS und GADSL zu schaffen sowie die Prozesse zu sehen, wie die einzelnen verantwortlichen Gruppen zusammenarbeiten, lesen Sie im Annex N der Automotive Industry Guideline zu REACH unter www.acea.be/publications/article/reach-automotive-industry-guideline.

 

  Was sind die REACH-bezogenen Änderungen im IMDS?

Mit dem IMDS ist die Automobilindustrie in einer vorteilhaften Situation verglichen mit anderen Industriezweigen und kann dadurch verschiedene REACH-Verpflichtungen sofort erfüllen, z.B. Art. 33.1 Kommunikation, ohne neue Instrumente oder Prozesse entwickeln zu müssen.

Die Automotive Industry Guideline zu REACH beinhaltet die Empfehlung, dass das IMDS benutzt werden sollte, um Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Produkten zu sammeln. Kleinere Änderungen wurden im IMDS umgesetzt, um diesen Prozess zu optimieren:

  • IMDS stellt auf Unternehmensebenen ein zusätzliches REACH-Kontakt-Feld zur Verfügung, um bessere Kommunikation zu REACH innerhalb der Lieferkette zu ermöglichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Funktion Ihre Verpflichtung zur Bereitstellung direkter, Kunden-spezifischer Kontaktdaten nicht ersetzt.
  • Stoffe der Kandidaten-Liste werden hervorgehoben, und es kann nach ihnen gefiltert werden.
  • Stoffe der Authorisation List (REACH Annex XIV) werden hervorgehoben, und es kann nach ihnen gefiltert werden.
  • Möglichkeit der Analyse nach für die Automobilindustrie relevanten Reinstoffen aus dem REACH-Anhang XVII.
  • Analyse von MDB nach SVHC.

Um den REACH-Anforderungen gerecht zu werden, kann es sein, dass MDB für aktive Teilenummern aktualisiert und erneut gesendet/vorgeschlagen werden müssen, um alle Stoffe der Kandidatenliste einzuschließen, die zur GADSL hinzugefügt wurden. Das ist besonders in dem Fall wichtig, wenn es um Stoffe geht, die bisher durch eine Joker-Substanz dargestellt wurden oder als vertraulich markiert waren.
 

  Wie suche ich REACH-Kontaktpersonen?

Informationen dazu finden Sie in diesem Dokument.

 
 
 
 
 

FAQ(よくあるご質問集) - その他

  

Download_UserManual

Hier finden Sie das aktuelle IMDS-Benutzerhandbuch.

Hier können Sie das Benutzerhandbuch in tschechischer Sprache herunterladen.

ELV and Annex

Wo findet man die EU-Altauto-Richtlinie 2000/53/EG und den aktuellsten Anhang II?

Hier können Sie die EU Altauto-Richtlinie 2000/53/EC herunterladen (inklusive der aktuellen Version des Anhangs II,  Version: 2023).

Hier finden Sie ein IMDS Steering Committee-Dokument zu den Änderungen der Anwendungs-Codes zu Ihrer Unterstützung.